Im Jahre 1909 wurde erstmals in Herrsching ein Männerturnverein (MTV) gegründet. Mit dem Ende des ersten Weltkriegs fanden in diesem auch Fussballer zusammen, die sich nach Spannungen von den Turnern trennten und 1925 einen eigenen Verein, den Verein für Rasensport (VfR) gründeten. Im Jahr 1934 führten politische Einflüsse die beiden Vereine wieder zusammen. Mit Beginn des 2. Weltkriegs endete jedoch der regelmäßige Vereinssport.
Erst im Jahr 1947, als sich das Leben wieder normalisierte, wuchs in der Gemeinde Herrsching wieder der Wunsch nach organisiertem Sport. Am 14.12.1947 erfolgte die Gründung des Turn- und Sportvereins Herrsching. In dem autoritär geführten Verein trafen sich von nun an Turner, Faustballer und Fußballer zum regelmäßigen Training.
Heute stehen den ca. 2270 Mitgliedern 8 Abteilungen offen.
Liebe Mitglieder der Abteilung Gymnastik und Turnen des TSV Herrsching, 03.02.2026
im Rahmen der Mitgliederversammlung der Abt. Gymnastik und Turnen am 27.01.2026 hat die Abteilungsleitung über die aktuell sehr angespannte finanzielle Situation informiert.
Die Gemeinde Herrsching hat für das Jahr 2026 einen drastischen Sparkurs beschlossen. Dies betrifft insbesondere die freiwilligen Vereinszuschüsse, die entweder vollständig gestrichen oder stark gekürzt wurden. Der Jugendzuschuss wurde für 2026 halbiert und beträgt nur noch
30,00 € pro minderjährigem Mitglied.
Als Verein tragen wir die Verantwortung, den Trainingsbetrieb auch unter diesen
veränderten Rahmenbedingungen sicherzustellen – und das weiterhin bei gleichbleibender Qualität. Unsere Abteilung lebt von engagierten und erfahrenen Trainerinnen
und Trainern, die die Bedürfnisse unserer Mitglieder kennen und die nachhaltige Entwicklung der Abteilung sichern.
Eine faire Vergütung sowie notwendige Fort- und Weiterbildungen unserer Trainerinnen und Trainer bleiben daher unverzichtbar.
Trotz bereits eingeleiteter Einsparmaßnahmen besteht derzeit eine Unterdeckung in Höhe von 24.019,30 €, der dringend entgegengewirkt werden muss.
Den anwesenden Abteilungsmitgliedern konnte vermittelt werden, dass daher eine Anpassung der Abteilungsumlagen rückwirkend zum 01.01.2026 sowie die Einführung einer zusätzlichen Jugend-Abteilungsumlage unumgänglich ist.
In der Mitgliederversammlung wurde die Änderung der Abteilungsordnung Gymnastik und Turnen, Punkt 3, beschlossen:
(1) Alle Mitglieder der Abteilung sind zur Zahlung einer halbjährlichen Abteilungsumlage
verpflichtet, die zur Deckung der laufenden Kosten und der Aktivitäten der Abteilung verwendet
wird.
(2) Die Höhe der Abteilungsumlage wird gestaffelt:
– Volljährige Mitglieder (ab 18 Jahren) zahlen den vollen Betrag der Abteilungsumlage.
– Minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren) zahlen einen reduzierten Betrag der
Abteilungsumlage.
Die Abteilungsleitung hat folgende Anpassung der Abteilungsumlagen rückwirkend zum 01.01.2026 beschlossen:
Die Abteilungsumlagen werden halbjährlich berechnet und per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Wir sind uns bewusst, dass diese Anpassungen für einige Mitglieder eine Mehrbelastung darstellen. Sie sind jedoch notwendig, um den Fortbestand und die Qualität unserer Abteilung langfristig zu sichern.
Für euer Verständnis, eure Unterstützung und eure Verbundenheit mit unserer Abteilung bedanken wir uns herzlich.
Mit sportlichen Grüßen
Die Abteilungsleitung
Gymnastik und Turnen
TSV Herrsching